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Leistungen

DAS RECHT DER ERBENGEMEINSCHAFT

Das Recht der Erbengemeinschaft ist ein weiteres großes Feld des Erbrechts, auf dem sich viele streitige Auseinandersetzungen abspielen.

Dies liegt offenkundig in der Natur der Sache: Die Erbengemeinschaft ist eine Zufallsgemeinschaft. Zudem gilt bei der Erbengemeinschaft die sog. „gesamthänderische Bindung des Nachlassvermögens“.

Sobald sich mehrere Personen gemeinschaftlich um etwas kümmern müssen, tauchen häufig Probleme auf. Während der Verwaltung der Erbengemeinschaft sind aber sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Es kann nur dazu geraten werden, dass sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft hier stets um einen Konsens bemühen, der den übergeordneten wirtschaftlichen Interessen aller Erben folgt.

Auch bei der Erbauseinandersetzung besteht häufig Streitpotential, insbesondere wenn als ungerecht empfundene lebzeitige Zuwendungen des Erblassers erfolgt sind oder einer der Erben mit einem sog. Vorausvermächtnis bedacht wurde.

Der Weg der Auseinandersetzung bis hin zum Ziel – der Liquidation der Erbengemeinschaft – ist oft nicht einfach. Können sich die Erben hinsichtlich der Auseinandersetzung des Erbes nicht einigen, kommt unter Umständen nur als letzte Möglichkeit die risiko- und kostenträchtige Erbteilungsklage in Betracht.

Haben Sie Probleme mit Ihren Miterben bei der Verwaltung des Nachlasses oder der Auseinandersetzung? Wollen Sie aus einer Erbengemeinschaft austreten oder Ihren Erbanteil verkaufen? Wünschen Sie anwaltliche Begleitung bei der Erbauseinandersetzung bzw. die Gestaltung eines Erbauseinandersetzungsvertrages? Sprechen Sie uns an.