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Leistungen

TESTAMENTSGESTALTUNG

Nur das eindeutig und klar formulierte Testament vermeidet Streit unter den Erben und führt dazu, dass der wirkliche Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird. Da ein Testament nicht zwingend vor einem Notar errichtet werden muss, nehmen viele künftige Erblasser die Gestaltung ihres letzten Willens selbst in die Hand. Dies wirft aber häufig Probleme auf, weil bei der vernünftigen Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge auch oft eine Vielzahl erbrechtlicher und steuerlichen Fragen zu beachten ist, denen der erbrechtliche Laie nicht gewachsen ist. Bereits einzelne Klauseln – beispielsweise zur Wiederverheiratung oder zur Geltendmachung des Pflichtteils – stellen beachtliche Herausforderungen dar.

So ist vor allem bei dem Klassiker unter Ehepaaren, dem sog. „Berliner Testament“ höchste Vorsicht angebracht, da dieses schon bei etwas größeren Vermögen zu vermeidbaren (!) Erbschaftssteuerbelastungen führt.

Insbesondere bei der Gestaltung besonderer Testamentstypen wie dem Geschiedenentestament, dem Behindertentestament oder dem Bedürftigentestament ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts (oder Notars) unerlässlich.

Sie möchten sich ein Testament oder einen Erbvertrag gestalten lassen oder brauchen Hilfe bei Einzelfragen der Testamentsgestaltung? Wir stehen Ihnen gern zur Seite und sehen auch in jedem ungewöhnlichen Gestaltungswunsch eine Herausforderung, die wir gerne annehmen.