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TESTAMENTSAUSLEGUNG

Der „letzte Wille“ sollte eindeutig und klar formuliert sein. Häufig ist dies leider nicht der Fall. Gibt ein Testament Anlass zu Zweifeln und verschiedenen Interpretationen, was der Erblasser denn gemeint haben könnte, ist ein Streit nahezu unvermeidbar. In der Regel wird dann darüber gestritten, wie das Testament auszulegen ist: Der mutmaßliche Wille des Erblasser ist zu ermitteln. Hierbei sind die im Gesetz vorhandenen Rechtssätze und Auslegungsregeln zu beachten, die leider häufig bei der Abfassung von Testamenten missachtet werden.

Sie streiten mit anderen Erben um die Auslegung eines Testaments oder benötigen Hilfe, weil beispielsweise das Nachlassgericht beabsichtigt, ein Testament zu Ihrem Nachteil auszulegen? Kontaktieren Sie uns!