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Leistungen

GESETZLICHE ERBFOLGE

„Was erben eigentlich mein Ehepartner und meine Kinder, wenn ich sterben sollte und kein Testament gemacht habe?“

Die Antwort auf die Frage, ob die Errichtung eines Testamentes sinnvoll ist, hängt ganz entscheidend davon ab, inwieweit die gesetzliche Erbfolge mit dem eigenen Willen übereinstimmt. Vielfach herrscht aber Unklarheit darüber, was im Falle des Todes gilt, wenn kein Testament verfasst wurde. So besteht beispielsweise der weit verbreitete Irrtum, dass nach dem Gesetz der überlebende Ehepartner alleine und alles erbt, jedenfalls dann, wenn keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind. Nach der gesetzlichen Erbfolge sind aber regelmäßig noch weitere Erben zu berücksichtigen. So kann beispielsweise der Ehepartner aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge nicht mehr als ¾ des Nachlasses erben, solange noch ein Neffe des Erblassers lebt.

Sie haben Fragen zur gesetzlichen Erbfolge? Wir beraten Sie gern!